Basketball

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Der Gesamtvorstand des SVD hat auf seiner Sitzung am 01.09.2021 eine einheitliche Regel für den Zugang zu allen vom Verein genutzten Sportstätten festgelegt.

Demnach ist unabhängig davon, ob es sich um eine Sportstätte des Vereins oder eine Anlage oder Halle der Stadt Dreieich bzw. des Kreises Offenbach handelt, die 3G-Regel wie folgt auszulegen.

Einlaß auf das Gelände oder in die Sporthalle erhalten ausschließlich:

-GEIMPFTE

-GENSESE

-GETESTETE

ACHTUNG!!! Als Test wird AUSSCHLIESSLICH ein offizieller Antigentest (Bürgertest) der maximal 24 Stunden alt sein darf oder ein PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, akzeptiert. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Schulkinder können mit dem Testheft der Schule in Verbindung mit einem Schülerausweis oder einem anderen amtlichen Dokument ihre Testung nachweisen.

Für den Vorstand

Christoph Knittel

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