Bahnengolf

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Nachdem die Stadt Dreieich durch eine Aufforderung aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium gezwungen war, die Minigolfanlage des SV Dreieichenhain schließen zu lassen, hatte sich der Verein mit Unterstützung durch den Rechtsanwalt Ralf Schäfer um eine Klärung der Situation bemüht. Gemeinsam mit der Stadt Dreieich sollte so ein Weg gefunden werden, die aus Sicht des SVD und dessen Rechtsbeistand unrechtmäßige Schließung wieder aufheben zu lassen.

Mit großer Freude wurden dann zwischenzeitlich die Auslegungshinweise der Sportministerkonferenz zur Kenntnis genommen, die die Ausübung von Minigolf eindeutig als Sport definieren. In der Folge erhielt der SV Dreieichenhain umgehend von Andreas Feldmann aus dem Fachbereich Verwaltungssteuerung & Service, die Freigabe zur Wiedereröffnung der Minigolfanlage. Hierzu Feldmann: „Der Pandemie-Stab der Stadt Dreieich hält eine Öffnung der Anlage unter diesen Bedingungen und der Einhaltung des Hygienekonzeptes für zulässig.“

SVD-Vereinsvorsitzender Christoph Knittel ist froh über diese Entwicklung: „Auch wenn das Hessische Wirtschaftsministerium es sicherlich mit der Analyse von komplexen verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht immer leicht hat , so hätte diese dennoch in diesem Falle tiefgründiger erfolgen müssen. Auch die Kommunikation hat hier leider zu wünschen übriggelassen. Aber der Fehler wurde schließlich durch die Sportministerkonferenz aus der Welt geschafft. Wir werden die Anlage nun am kommenden Samstag wieder in Betrieb nehmen. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei den Mitarbeitern der Stadt Dreieich, für die konstruktive Suche nach einer gemeinsamen Lösung und bei unserem Rechtsanwalt Ralf Schäfer, der uns in dieser Angelegenheit sehr gut beraten hat. Unter dem Strich sind wir jedoch auch froh, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung durch die Auslegungshinweise nicht mehr notwendig ist.“

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