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Mit Wirkung ab dem 10.10.2020 hat der Kreis Offenbach verschärfte Bestimmungen für Gastronomie und Sportveranstaltungen erlassen. Dies führt zu Änderungen in der Nutzung des SVD-Clubhauses und dem „Wirtshaus im Haag“. Folgende Punkte sind ab sofort zeitlich unbegrenzt zu beachten:

1.Bei betreten des Gebäudes ist bis zum erreichen des Sitzplatzes ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Am Sitzplatz darf dieser abgenommen werden. (Kinnvisiere sind nicht mehr zulässig)

2.Bei betreten des Gebäudes sind die Hände mit bereitstehendem Desinfektionsmittel zu desinfizieren

3.Die Kontaktdaten sind bei betreten des Gebäudes auf einem Zettel einzutragen und in die schwarze Box zu werfen

4.Beim aufsuchen des WC ist der Mund-Nase-Schutz wieder aufzusetzen

5.Es dürfen sich maximal 50 Gäste im Gastronomiebereich des Gebäudes aufhalten (ausgenommen Personal, Sportler und Vorstand in Küche bzw. Vereinsräumen)

6.Tanzveranstaltungen sind nach wie vor verboten

7.Es ist stets auf einen Abstand von 1,5m zu anderen Personen zu achten

Für den Vorstand

Christoph Knittel

1.Vereinsvorsitzender

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