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Wie auf der Delegiertenversammlung im März beschlossen, traten am 01.01.2019 die neuen Beiträge in Kraft. Weiterhin gibt es die neuen Tarife für Alleinerziehende.
Um den gesellschaftlichen Veränderungen besser gerecht zu werden, werden Mitglieder in den Tarifen „Alleinerziehende mit einem Kind“ und „Alleinerziehende mit zwei oder mehr Kindern“ finanziell günstiger gestellt als in einer Familienmitgliedschaft. Die Mitgliedschaft für Alleinerziehende muss aktiv bei der Mitgliederverwaltung beantragt werden. Des weiteren wurden die neuen monatlichen Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt:

Kinder bis 10 Jahre – € 6,00
Kinder/Jugendliche von 11 bis 18 Jahren – € 7,00
Azubis/Studenten bis 25 Jahre – € 8,00
Erwachsene – € 11,50
Rentner – € 6,00
Ehepaare – € 20,00
Familien – € 25,00
Alleinerziehende mit einem Kind – € 15,00
Alleinerziehende mit zwei oder mehr Kindern – € 20,00

Zusätzlich zum Vereinsbeitrag erheben einige Abteilungen Sonderbeiträge. Diese werden von den Abteilungen selbst festgelegt und geändert. Nähere Infos hierzu können Sie dem aktuellen Formular zum Antrag auf Vereinsmitgliedschaft entnehmen.

ACHTUNG! Für Neumitglieder ist ausschließlich das neue Antragsformular zu verwenden. Dieses beinhaltet zudem die Informationspflicht gemäß Datenschutz-Grundverordnung. Mit gesonderter Unterschrift ist zu bestätigen, dass diese gelesen und verstanden wurde. Alte Antragsformulare können nicht mehr berücksichtigt werden.

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