Turnen/Gymnastik

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GENERELLE VORGABEN

Dieser Hygieneplan basiert:

Ein Hygieneplan der Stadt Dreieich für die Nutzung der Sportstätten liegt nicht vor, deshalb wurden die Vorgaben des Muster-Hygieneplans des Kreis Offenbachs (https://www.kreis-offenbach.de/Themen/Gesundheit-Verbraucher-schutz/akut/Corona/Unter-welchen-Umst%C3%A4nden-k%C3%B6nnen-Vereine-Sporthallen-nutzen-.php?object=tx,2896.5&ModID=7&FID=2896.8935.1&NavID=2896.1061&La=1) eingehalten.

Sport darf wieder mit Kontakt ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gelten hier nicht mehr. Alle Athleten müssen sich über das Ansteckungs- und Erkrankungsrisiko bewusst sein. Die Kontakt­möglichkeit bezieht sich ausschließlich auf den Sport. Alle weiteren Begegnungen sind weiterhin kontaktfrei mit einem Mindestabstand von 1,5m zu gestalten. Abklatschen, Begrüßungen, Jubel usw. sind somit weiterhin kontaktfrei zu gestalten.

 

GENERELLE VORGABEN TRAININGSBETRIEB

Die Sportstätten dürfen ausschließlich für offiziell beantragte / genehmigte Trainingseinheiten / Trainingsgruppen gemäß dem aktuellen Übungsplan genutzt werden.

Der Sportbetrieb wird von einem verantwortlichen Trainer / Übungsleiter durchgeführt. Dieser ist auch für die Umsetzung / Einhaltung der Hygieneauflagen seiner Übungsgruppe verantwortlich.

Für jede Trainingsgruppe wird vom Trainer/ Übungsleiter pro Einheit eine Anwesenheitsliste geführt, die sowohl die Namen als auch die Telefonnummern der Athleten enthält. Die Liste verbleibt beim Trainer/ Übungsleiter und ist auf behördliches Verlangen vorzulegen.

Am Trainingsbetrieb dürfen nur Sportler ohne Krankheitssymptome teilnehmen. Sollte der Trainer der Meinung sein, dass der Sportler krank ist bzw. Symptome aufweist, hat er den Sportler unmittelbar vor Trainingsbeginn auszuschließen und nach Hause zu schicken. Der Vorgang ist auf der Anwesenheitsliste zu vermerken. Als Entscheidungshilfe können die Vorgaben des Landes Hessen für die Schulen (https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/anlage_5_umgang_mit_krankheits-_und_erkaeltungssymptomen_bei_kindern_und_jugendlichen.pdf) genutzt werden.

Die Trainer / Übungsleiter haben sämtliche Regelungen und Auflagen zu überwachen. Bei Nichteinhaltung droht dem einzelnen Athleten oder gar der kompletten Trainingsgruppe der Ausschluss vom Trainingsbetrieb.

Die Hände sind vor und nach dem Training verpflichtend zu desinfizieren. Für die Desinfektion der Hände ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei Jugendlichen und Kindern sollen die Trainer / Übungsleiter bitte auf die Nutzung hinweisen.

Flüssigseife, Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Tücher und Einmalhandtücher werden zentral in den Sportstätten zur Verfügung gestellt. Außerdem werden wir Keile zum Öffnen der Türen deponieren.

Jeder Turner hat nach Möglichkeit seine eigenen Trainingsmaterialien (Seil, Theraband, Hanteln, etc.) mitzubringen. Falls Vereinsmaterialien genutzt werden, ist nach Nutzung eine Desinfektion durchzuführen.

Alle Trainingsmaterialien (Hütchen, Bälle, Steps etc.) müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Falls Materialien der Sportstätten (Bänke, Matten, etc.) genutzt wurden, ist ebenfalls eine Flächendesinfektion durchzuführen.

Die Flächendesinfektion (30 Sekunden Einwirken lassen und anschließend mit Handtuch abreiben) ist nach Beendigung des Trainings von den Trainern durchzuführen, damit die Materialien für die Folgegruppe gereinigt sind.

Jeder Spieler kommt bereits umgezogen in die Sporthalle. Duschen & Umkleiden bleiben bis auf weiteres geschlossen. Nach Betreten der Halle ziehen die Turner umgehend ihre Sportschuhe (Schläppchen) an. Die Sporthalle ist ausschließlich mit bedeckten Füßen zu nutzen. Socken sind aus Sicherheitsgründen nicht ausreichend und gestattet.

Die Geräte- und Materialräume der Sportstätten sind geschlossen und werden nicht zum Umziehen genutzt.

Eine ausreichende Anzahl von Toiletten sind geöffnet. Es darf immer nur ein Athlet auf die Toilette gehen. Nach Benutzung der Toiletten werden die Hände desinfiziert.

Begleitpersonen nur zum Bringen und Abholen – zum Training sind nur die Sportler und Übungsleiter zugelassen. Eltern können ihre Kinder zum Treffpunkt bringen, müssen danach bis zum Abholen, jedoch das Gelände wieder verlassen.

 

ALLGEMEINE VORGABEN ZUR NUTZUNG DER SPORTHALLEN

Auf den jeweiligen Schulgeländen ist von allen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Tragepflicht erstreckt sich auf das komplette Gelände, alle Gebäude, die dazugehörigen Neben- und Sanitärräumen sowie die Flure und Foyers. Nur in der Sporthalle selbst wird auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verzichtet.

Die Trainingseinheiten werden jeweils 10 Minuten vor regulärem Trainingsende beendet und die Halle zügig verlassen.

Die nachfolgende Trainingsgruppe betritt erst zum Start ihrer Trainingseinheit, nach dem OK des Trainers, die Halle. Dadurch soll ein Zusammentreffen der jeweiligen Trainingsgruppen vermieden werden.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Dazu werden, wenn möglich, die gesamte Zeit alle Fenster und Türen geöffnet. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Räume vor Beginn und nach Ende der Trainingseinheit sowie in den Pausen gelüftet.

 

VORGABEN NUTZUNG TURNHALLE DER LUDWIG ERK SCHULE

Die Trainingsgruppen treffen sich vor dem regulären Sportlereingang (unter der Überdachung) der Turnhalle.

Eltern können ihre Kinder maximal bis zu den Treppenstufen vor der Überdachung begleiten.

ACHTUNG! Beim Kleinkinderturnen (mit Martina) ist davon abweichend EIN ELTERNTEIL berechtigt das Kind in die Halle zu begleiten. Ein Mund-Nase-Schutz ist dabei DIE GESAMTE ZEIT zu tragen. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.

Die Trainingsgruppen betreten die Turnhalle über den regulären Sportlereingang und verlassen die Turnhalle über die Tür zum Sportplatz (über den Sportplatz und das entsprechende Tor).

Die nachfolgende Trainingsgruppe betritt die Sporthalle erst, wenn die vorherige Gruppe die Sporthalle verlassen hat.

Die Tür zum Sportplatz und die Klappfenster sind immer für eine kontinuierliche Lüftung geöffnet. Wenn möglich sind die beiden Eingangstüren ebenfalls geöffnet.

Den „SVD-Raum“ mit den Trainingsmaterialien betritt nur der verantwortliche Übungsleiter.

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